von Andreas Wagner
Der Ornithologe ist der „Vogelkundler“. Und schon seit 1850 gibt es in Deutschland die „Deutsche Ornithologengesellschaft“ (DO-G), die Wissenschafter und Praktiker umfasst. Das Vogelsterben betreffe in ganz besonderem Ausmaß die „Vögel der Agrarlandschaft“, stellte die DO-G bereits im Jahr 2011 in einer öffentlichen Stellungnahme fest.
„Keine andere Vogelartengruppe“, hieß es darin, „war in den letzten Jahrzehnten in Deutschland von so starken und anhaltenden Bestandsrückgängen betroffen wie die Vögel der Agrarlandschaft.“ Das gelte für Deutschland, aber gleichermaßen, wie Studien belegten, für weite Teile Europas, insbesondere für alle EU-Staaten.
Als „Vögel der Agrarlandschaft“ bzw. „Agrarvögel“ definiert die DO-G alle Feld- und Wiesenvögel, die in landwirtschaftlichen Flächen brüten oder Nahrung suchen. Im Jahr 2008 gründete sich innerhalb der DO-G die „Fachgruppe Vögel der Agrarlandschaft“, der ca. 120 Wissenschafter und Praktiker in ganz Deutschland angehören.
Inzwischen hat sich die Bestandssituation der „Agrarvögel“ weiter verschärft. Wie die DO-G jetzt in ihrem neuesten Bericht (Stellungnahme zur künftigen EU-Agrarpolitik) darlegte, ist die „Zahl der abnehmenden und stark abnehmenden Agrarvogelarten“ zwischen 2009 und 2016 von damals 55 auf nun 68 Prozent weiter angestiegen. Das heißt: Mehr als zwei Drittel der „Agrarvogelarten“ sind inzwischen von Bestandsrückgang betroffen oder vom Aussterben bedroht. „Die erheblichen Bestandsrückgänge halten an oder haben sich weiter beschleunigt“, so die DO-G.
„Die Bestandsrückgänge der Agrarvögel haben sich in den letzten Jahren weiter beschleunigt. Der dramatische Abwärtstrend bei den Feldvögeln hält an“, meldete auch das Deutsche Bundesumweltministerium unter Berufung auf den neu vorgelegten DO-G-Bericht. Betroffen sind insbesondere u.a. Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche.
„Die wesentliche Ursache ist in erster Linie die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft“, stellt die DO-G im neuen Bericht fest. Die wichtigsten Faktoren sind im Einzelnen:
Die genannten Faktoren der Industrielandwirtschaft führen insbesondere zu Nahrungsmangel und Mangel an geeigneten Brutstätten, was die Bestandsrückgänge bei den Agrarvögeln in der Hauptsache bedingt.
Hinzu kommen häufigere Brutstörung, Brutzerstörung und Individuenverluste bei der Bewirtschaftung selbst; sowie (mit dem relativ geringsten Einfluss) durch vermehrte menschliche Freizeitaktivitäten und teilweise erhöhte Bestände von Raubtieren (Prädatoren).
Aufgrund des Brutvogelmonitorings (Beobachtung und Zählung) seit 1990 ist, so die DO-G, erkennbar, dass es zwischenzeitlich zwei Phasen der Bestandserholung bei Agrarvogelarten gab: 1993-1995 und 2001-2003.
Die Gründe: In der erstgenannten Phase lag der Ackerbrachenanteil bei über 10 Prozent; und der des Maisanbaus bei weniger als 10 Prozent. In der zweiten Phase gab es viele Stilllegungsflächen, zugleich wuchs in dieser Zeit der Ökolandbau von 2 auf 4 Prozent aller Anbauflächen.
Umgekehrt verursachte der Boom in der Biospriterzeugung (nach der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2004) eine weitere deutliche Verschärfung der Bestandszerstörung bei den Agrarvogelarten. So wurden in der Folge z.B. die Maisanbauflächen in Deutschland deutlich ausgeweitet (für Silo-Mais für Biogasanlagen), nämlich binnen zehn Jahren auf über 20 % der Ackerflächen.
Vergleichsstudien von biologisch/ökologisch und konventionell/industriell bewirtschafteten Agrarflächen, so die DO-G, zeigten deutlich, dass sich Biolandwirtschaft (Ökolandbau) wesentlich besser auf die Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität) und damit auch auf den Agrarvogelbestand auswirke. „Ökolandbau-Ackerflächen bieten u.a. auf Grund des Verzichtes auf Pestizide und synthetische Düngemittel gute Voraussetzungen für erfolgreichen Vogel- und Biodiversitätsschutz“, so der Bericht.
Noch viel stärker und deutlicher stelle sich zudem der positive Effekt der Biolandwirtschaft in großflächiger Ökobewirtschaftung dar. „In großflächigen Ökolandbauregionen haben die Argarvögel [im gesamten Zeitraum] nicht ab-, sondern sogar überwiegend zugenommen.“
Alle bisherigen Maßnahmen der EU- und nationalen Agarpolitik zur Erhaltung der Agrarvögel und Biodiversität seien praktisch wirkungslos und viel zu kleinräumig, stellt die DO-G fest. „Es hat sich gezeigt, dass die bisherigen, überwiegend auf Einzelflächen oder in kleineren Landschaftsausschnitten (Schutzgebieten) angewendeten Maßnahmen nicht ausreichen, den Rückgang der Vogelarten der Agrarlandschaft aufzuhalten.“
Die DO-C sieht eine extreme Ausweitung ökologisierter landwirtschaftlicher Flächen als zwingend erforderlich an, um den Bestand der Agrarvögel erhalten zu können; nämlich zunächst auf mindestens 10 Prozent der Anbauflächen; mittelfristig aber auf 20-25 Prozent der Ackerflächen und 25-50 Prozent der Grünlandflächen!
Nur eine großflächige Ökologisierung der Landwirtschaft, lässt sich der DO-G-Bericht zusammenfassen, kann das Vogelsterben überhaupt beenden, das eine wachsende Zerstörung der Biosphäre und damit der Grundlagen der Landwirtschaft und unserer Ernährungsgrundlagen anzeigt.
Folgende Maßnahmen müssen laut DO-G daher zwingend ergriffen werden (in der nächsten Periode der EU-Agrarpolitik; und mit einer diesbezüglichen Förderung der Landwirte in Deutschland mit 2,4 Mrd. € pro Jahr aus den EU-Agrarfördermitteln):
Außerdem müssten die Landwirte kostenfrei und kompetent (von Biodiversitäts-Fachleuten) beraten werden und schon in ihren Fachschulen, was bisher weitgehend fehle, entsprechend geschult werden.
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Weitere Links zum Thema:
Homepage: Deutsche Ornithologengesellschaft
Artikelfoto: Rosemarie Kappler / istock-photo
Autor
gebürtiger Waldviertler; Publizist und Buchlektor; promovierte zum Dr. phil. an der Freien Universität Berlin; lebte zwanzig Jahre in Berlin, zuvor in Salzburg, jetzt wieder im Waldviertel