Die geplante Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sowie ein gänzlich neuer Pandemievertrag zwischen den WHO-Mitgliedsstaaten beinhalten Risiken für die Souveränität der Mitgliedstaaten. Bei den IGV fällt die bisherige Unverbindlichkeit bei Empfehlungen weg. Die Geltung für Handel und Reisen wird auf alle Bereiche des Alltags erweitert. Menschenwürde und Grundrechte werden aus den Grundprinzipien gestrichen. Der Pandemievertrag soll auch das Vorgehen gegen sogenannte Falschinformation vorsehen – ohne näher zu bestimmen, was darunter zu verstehen ist. Es besteht die Gefahr einer Machtverschiebung von den Nationalstaaten hin zu einer überstaatlichen Organisation, die stark von privaten Interessen beeinflusst und demokratisch nicht legitimiert ist.
Am 5. Juni 2023 verkündeten WHO und EU zudem, dass sie eine Partnerschaft in Sachen digitale Gesundheit anstreben. Auf Basis des Covid-Zertifikats der EU soll es einen globalen „Gesundheitspass“ geben, der Grenzübertritte und Reisen (potentiell) unter neue Auflagen stellen kann. Mittels dieses internationalen Gesundheitszertifikates wird es den Mitgliedstaaten dann möglich sein, einer bestimmten Menschengruppe eine potentielle Gefährder-Rolle zu unterstellen, ohne dass die Voraussetzungen dafür festgelegt sind. Der Einzelne muss beweisen, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. Ein solches Gesundheitszertifikat ermöglicht die institutionalisierte Diskriminierung und ist ein direkter Anschlag auf die Grundprinzipien unseres Rechtssystems und auf die von Geburt an bestehenden Grund- und Freiheitsrechte des Einzelnen.
Menschenrechte
Artikel 14 des Pandemievertrags trifft Regelungen zu den Menschenrechten, wobei hierzu das Prinzip der Gleichbehandlung bei der Einschränkung von Freiheitsrechten festgehalten ist. Diese Freiheitsrechte könnten jedoch zum Schutz der öffentlichen Gesundheit eingeschränkt werden, genauso wie es in der COVID-19 Krise von Regierungen und Behörden – legitimiert durch die von ihnen selbst ausgewählten Experten – gehandhabt wurde! Das Gleichbehandlungsgebot schreibt fest, dass unsachliche Diskriminierungen verboten sind, jedoch wurde vom VfGH eine rein vermutete “epidemiologische Gefahr” (ohne Nachweis einer tatsächlichen Gefahr) als sachlich gerechtfertigt angenommen. Diese Vorschrift bietet daher erfahrungsgemäß keinen Schutz vor Diskriminierung. Artikel 16 sieht zudem eine Umsetzung auf allen Stufen des Staates, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft vor.
Meinungsfreiheit
Artikel 17 des Pandemievertrages regelt u.a. den Umgang mit Fehl- und Falschinformationen, gerade auch in Sozialen Medien. Wer entscheidet darüber, was als Fehl- oder Falschinformationen zu gelten hat? Ergibt sich das aus „der“ Wissenschaft? Welche Wissenschaft gilt als evidenzbasiert? Das Recht und die Macht der WHO zur einseitigen Information und Zensur würden gestärkt werden, wodurch eine unverfälschte Meinungsbildung der Bevölkerung von vornherein ausgeschlossen wird. Drei Jahre COVID-19 Erfahrung mit gezielter Ausschaltung von Kritiker:innen, Diffamierung von unliebsamen Expert:innen, Wissenschaftler:innen und Bürger:innen lassen hier die Alarmglocken klingeln.
Kritik an den Änderungen der IGV 2005 und am Pandemievertrag
Die vorgeschlagenen Änderungen zu den IGV 2005 und die Implementierung eines Pandemievertrages bergen die gravierenden Risiken, dass im Falle eines durch den WHO-Generaldirektor ausgerufenen globalen Gesundheitsnotfalls die Menschenrechte, die Gewaltenteilung, und die nationale Souveränität erheblich beeinträchtigt würden. Weiters wäre eine generelle Bedrohung der individuellen Freiheit und Gesundheit gegeben. Durch den Grünen Pass wären angeordnete Maßnahmen auch lückenlos kontrollierbar.
Jegliche Einflussnahme der Mitgliedsstaaten auf WHO-Entscheidungen wäre unterbunden. Zu viel Macht wäre beim WHO-Generaldirektor konzentriert und gleichzeitig ist kein Mechanismus zu dessen Kontrolle vorgesehen. Die WHO ist jedoch nicht demokratisch legitimiert.
Hierzu relevant und bedenklich ist auch die Finanzierung der WHO. Nur etwa 20 Prozent des WHO-Budgets werden durch fixe Beiträge der Mitgliedsstaaten finanziert, hingegen 80 Prozent durch freiwillige Zahlungen gewisser finanziell potenter Geldgeber, durch Stiftungen (z.B. Gates, Rockefeller, Ford Foundation), die Pharmaindustrie, IT-Konzerne, private Geldgeber oder auch durch WHO-nahe Organisationen wie GAVI oder COVAX.
Lehren aus der Pandemie
Es braucht keine zentrale WHO-Macht mit bindenden Vorgaben, sondern ganz im Gegenteil eine Stärkung der Autonomie von Staaten (oder auch Regionen) im Gesundheitswesen, bei gleichzeitiger internationaler Kooperation. Ebenso braucht es eine Stärkung der Verantwortung eines jeden für die eigene Gesundheit. Hier ist auch zu beachten, dass gerade Schweden den Empfehlungen der WHO nicht Folge leistete, und damit deutlich besser durch die Krise kam als andere Staaten. Aus dieser Erfahrung sollten wir lernen und eine Kompetenzen-Verlagerung hin zur WHO jedenfalls ablehnen.
Die GGI-Initiative wurde Ende 2021 als „Grüne gegen Impfpflicht & 2G“ gegründet. Nach Zurücknahme der Impfpflicht sehen wir unsere Aufgabe darin, uns für eine Aufarbeitung der Corona-Zeit, ein gutes Miteinander und eine Erneuerung der Politik einzusetzen.