Die Grüne Initiative für Grundrechte und Informationsfreiheit (GGI) macht auf zwei Rechtsdokumente aufmerksam, die derzeit in zwei Verhandlungsgremien der WHO parallel verhandelt werden:
Die GGI schreibt dazu auf ihrer Homepage:
Im Mai 2023 fand die 76. Sitzung der Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly (WHA)) wie alljährlich in Genf statt. Die Entwürfe beider Dokumente wurden in der Sitzung behandelt. Eine Berichterstattung in Tageszeitungen oder anderen öffentlichen Medien zu den Ergebnissen der Gespräche zu den Vertragsentwürfen ist nicht zu finden. Die Entwürfe selbst, Zeitschienen, nächste Schritte etc. sind jedoch auf der WHO Homepage unter https://www.who.int nachzulesen.
Zu den IGV2005
Verhandelt werden über 300 Änderungen in 33 von 66 Artikeln und in 5 der 9 Anhänge. Zusätzlich gibt es 6 neue Artikel und 2 neue Anhänge! Die Änderungen sind sehr weitreichend und besorgniserregend, reichen sie doch von „massiver Kompetenzerweiterung für den WHO-Chef, WHO-Empfehlungen sollen zukünftig noch verbindlicher werden, Grundrechte werden noch weniger geschützt sein, Informationskontrolle wird ausgebaut bis hin zur Verfolgung von „Falschmeldungen“ – wobei nicht definiert ist, was darunter zu verstehen ist. Unabhängige Korrekturmechanismen oder Kontrollinstanzen sind im Entwurf nicht vorgesehen! Die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen sind vom WHO Generaldirektor nicht nachzuweisen.
Hinzu kommt das neue Konzept für einen „einheitlichen Gesundheitsansatz“ (»One-Health Concept«), der der WHO zusätzliche und umfassende Kompetenzen einräumen soll für sämtliche Bereiche, die irgendwie mit Gesundheit zu tun haben! Dies inkludiert Auswirkungen aus Klimawandel, Artenvielfalt, Tier-zu-Tier Übertragungen, Tier-zu-Mensch Übertragungen etc.
Trotz dieser enormen Tragweite braucht der Beschluss der geänderten IGV laut WHO-Verfassung nur eine einfache Mehrheit im WHA (= 50 %). Die Inkraftsetzung erfolgt innerhalb von 12 Monaten ab Verabschiedung der geänderten IGV im Mai 2024, und damit bis zum 1. Juni 2025.
Ein Land kann die Änderungen innerhalb von 10 Monaten („right to opt-out“) zurückweisen. Welche Konsequenzen eine Zurückweisung hätte, ist vollkommen unklar.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.worldhealthalliance.net