Nun Freunde - es ist Zeit - ein neuer Stil
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Brennstoff Nr. 58 | Heini Staudinger | 06.02.2024 | 2 Minuten

Die KMUs üben den zivilen Ungehorsam

Wien (OTS) Mit 1. Juli 2021 wird die Steuerfreigrenze für Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro endgültig Geschichte sein. "Wir gehen gemeinsam gegen Wettbewerbsverzerrung vor und sorgen für faire Handelsbedingungen für alle Unternehmen. Durch den Wegfall der Steuerfreigrenze wird auch ein langjähriger Nachteil für heimische Händler beseitigt. Gerade bei Paketen aus Asien werden auffällig oft Pakete mit einem Wert unter 22 Euro versendet", so Finanzminister Gernot Blümel.
Aus einem Bericht von OTS.at

Lieber Finanzminister Gernot Blümel, Sie kennen die österreichische Verfassung, natürlich kennen sie auch den Gleichheitssatz in Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Es versteht sich von selbst, dass die Gesetze, die für Alibaba, Amazon und Co gelten, natürlich auch für uns gelten. D.h.: diese Rechte gelten für alle heimischen Betriebe, die, bitte nicht zu vergessen, einen wesentlichen Anteil für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes geleistet haben, während die steuerbegünstigten Internet-Konzerne einen wesentlichen Anteil bei der Zerstörung der heimischen Gewerbelandschaft geleistet haben, - perverserweise unter Mithilfe von Gesetzen, die von unseren ? Politikern gemacht wurden.

NUN, lieber Finanzminister.

Sie sagen es selber: "Wir wollen Fairness und Steuergerechtigkeit in Österreich sowie Wettbewerbsgleichheit zwischen traditioneller und digitaler Wirtschaft." Genau dasselbe wollen wir auch. In diesem, Ihrem Sinne werden wir uns das Recht selber nehmen; genau dasselbe, wie Sie s den Internet-Giganten gewähren.

THE POWER OF CIVIL DISOBEDIENCE -
DIE MACHT DES ZIVILEN UNGEHORSAMS

Von Mahatma Gandhi haben wir es gelernt: dort, wo das Gesetz Unrecht deckt, ist es die Pflicht anständiger Bürger (Jean Ziegler würde sagen "der planetarischen Zivilgesellschaft") das Unrecht zu beenden, indem sie sich das Recht ganz einfach nehmen.

Zur Auffrischung sei es noch einmal gesagt: In all unseren Verfassungen/Grundgesetz findet sich der Gleicheitssatz (lat. ius respicit aequitatem, „Das Recht achtet auf Gleichheit“) Als Gleichheitsprinzip bezeichnet man den naturrechtlichen Grundsatz, alle Menschen gleich zu behandeln, wenn eine Ungleichbehandlung sich nicht durch einen sachlichen Grund rechtfertigen lässt. Auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften ist der Gleichheitssatz in den Art. 18 Abs. 1 und Art. 157 des AEU-Vertrags verankert. Zudem enthält Titel III der EU-Grundrechtecharta („Gleichheit“) mehrere Artikel (insbesondere Art. 20) zur Gewährleistung des Gleichheitssatzes.

Das ist deutlich genug. Damit ist genug gesagt. Im Einklang mit der Verfassung rechne ich mit Ihrem Verständnis und grüße Sie herzlich,

Ihr Heini Staudinger,
GEA-Waldviertler

PS: wir gehören zu den letzten Schuherzeugern Österreichs. Fast alle unserer Kollegen sind in diesem unfairen Wettbewerb kaputt gegangen.

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